Update: Maskenpflicht ab 18.10.2021

 

Die schon vor den Ferien gültige Maskenpflicht in Schulen bleibt zum Start nach den Herbstferien bestehen. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte in allen Innenräumen (Klassenräume, Fachräume, Flure, Cafeteria usw.) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP, FFP2 oder vergleichbarer Standard) haben.

Im Freien gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dennoch ist es natürlich möglich und erlaubt, auch draußen eine Maske zu tragen.

Achtung: In der Warteschlange bei der Cafeteria gilt nach wie vor die Maskenpflicht!

Für den Sportunterricht gibt es spezielle Regeln.

 

(Mü, 08.10.2021)