Aufgabenfelder

Aufgabenfelder des SchulElternBeirat

 

Schulelternbeirat

Ein paar Kurzpräsentationen zur Funktion des SEB:

Die Sitzungen

  • Es finden pro Schuljahr ca. 4 Sitzungen des Schulelternbeirat statt. Je nach Bedarf können es aber auch mehr oder weniger sein.
  • Teilnehmen dürfen grundsätzlich alle Eltern der SLG Ahrensburg.
  • Stimmberechtigt (bei offiziellen Abstimmungen und Wahlen) sind jedoch nur die aus dem Klassenelternbeirat gewählten Mitglieder des Schulelternbeirat.

Die Mitglieder

  • Pro Klassenelternbeirat wird ein festes Mitglied für den Schulelternbeirat gewählt. Für den Fall, dass dieses Mitglied an einer Abstimmung nicht teilnehmen kann, ist es sinnvoll auch einen Vertreter zu wählen.
  • Aus den Reihen der Mitglieder des Schulelternbeirat wird wiederum der Vorstand des Schulelternbeirat gewählt. Dieser kann sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammensetzen.
  • Der Vorstand des Schulelternbeirat wählt wiederum einen Vorsitzenden. Dieser ist der direkte Ansprechpartner für die Lehrkräfte, die Stufenleitung und vor allem die Schulleitung.

Die Aufgaben

  • Kontakt und Informationsaustausch mit Schulleitung und Stufenleitung
  • Kontakt und Informationsaustausch mit der Schülervertretung
  • Information und Diskussion über aktuelle Themen
  • Weiterleitung der Informationen und Ergebnisse der Diskussionen in die Klassen
  • Vorbereitung und Teilnahme an Schulkonferenzen, Fachkonferenzen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen

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Klassenelternbeirat

Die Mitglieder

  • Die Elternvertreter einer Klasse bilden zusammen den Klassenelternbeirat
  • Gewählt wird jeweils in den Klassen 5. / 7. / 9. und 11. - also für jeweils 2 Jahre
    (bzw. 3 Jahre in Klasse 11.)
  • Pro Klasse werden mindestens 3 Elternvertreter gewählt.
    Die gewählten Elternvertreter benennen den Vorsitzenden (1. Elternvertreter) und die Reihenfolge der Stellvertreter (2. Elternvertreter, 3. Elternvertreter, etc.)
  • Zusätzlich entscheiden die Elternvertreter wer von ihnen Mitglied des Schulelternbeirat wird

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Die Aufgaben

  • Elternabend 
    Der Klassenelternbeirat ist für die Organisation von Elternabenden verantwortlich. Das beinhaltet die Terminabsprache mit den Klassenlehrern, Erstellung der Tagesordnungspunkte, Absprachen mit den Hausmeistern bzgl. der Raumnutzung, Verteilung der Einladungen an Eltern und Lehrer und Gesprächsleitung. Der Klassenelternbeirat kann jederzeit einen Elternabend einberufen, auch ohne Teilnahme der Klassenlehrer. Es können auch jederzeit Einladungen an andere Fachlehrer verteilt werden, wenn seitens der Eltern Gesprächsbedarf besteht.

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  • Kommunikation
    Eine weitere, wichtige Aufgabe des Klassenelternbeirat ist die Kommunikation zwischen den Klassenlehrern und den Eltern. Der 1. Elternvertreter ist der Ansprechpartner der Klassenlehrer und wird von diesen über alle für die Eltern relevanten Themen informiert. Die Weiterleitung dieser Informationen obliegt dann dem Klassenelternbeirat. 
Andersherum ist der Klassenelternbeirat Ansprechpartner für die Eltern, die sich mit ihrem Anliegen nicht direkt an die jeweiligen Lehrer wenden können oder möchten.

    Link zum Schulgesetz
  • Konferenzen/ Sitzungen
    Die Mitglieder des Klassenelternbeirat nehmen an den Zeugniskonferenzen und Klassenkonferenzen teil und gehen natürlich auch zu den Sitzungen des Schulelternbeirat.

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  • Gemeinschaft 
    Eine gute Klassengemeinschaft wünschen sich alle Eltern für ihre Kinder, damit diese sich an ihrer Schule wohl fühlen. Aber auch eine gute Gemeinschaft unter den Eltern ist sehr wichtig! Der Klassenelternbeirat kann mit der Organisation von Treffen innerhalb und ausserhalb des Schulalltags maßgeblich an der Gestaltung einer positiven Gemeinschaft beteiligt sein. Es gibt viele Möglichkeiten (Stammtische, Sommerfeste, gemeinschaftliche Ausflüge, etc.), der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

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Kreiselternbeirat

Informationen folgen!

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Landeselternbeirat

Informationen folgen!

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Zeugniskonferenz

  • Pro Schulhalbjahr und Klasse findet kurz vor der Zeugnisausgabe die Zeugniskonferenzstatt.
  • Anwesend sind der für die jeweilige Klasse zuständige Stufenleiter, die Klassen- und Fachlehrer und mindestens ein aber höchstens zwei Mitglieder des Klassenelternbeiratder jeweiligen Klasse.
  • Am Tag der Zeugniskonferenz bekommen die an der Konferenz teilnehmenden Elternvertreter Einsicht in die Zeugnisakte der Klasse.
  • In der Zeugniskonferenz werden die Beurteilungen und/oder Noten jedes Schülers besprochen und entschieden und die Zuweisungen in die Kurse festgelegt.

 

Schulkonferenz

Die Sitzungen

  • Es finden pro Schuljahr ca. 2 Schulkonferenzen statt. Je nach Bedarf können es aber auch mehr oder weniger sein.
  • Teilnehmen dürfen grundsätzlich alle Eltern der SLG Ahrensburg.
  • Stimmberechtigt  sind jedoch nur die Mitglieder der Schulkonferenz.

Die Mitglieder

  • Die Mitglieder des Schulelternbeirat wählen aus ihren Reihen 12 Mitglieder der Schulkonferenz sowie mindestens 12 Vertreter.
  • Die Schulkonferenz setzt sich aus insgesamt 36 Mitgliedern zusammen: jeweils 12 Lehrkräfte, 12 Schülervertreter und 12 Elternvertreter aus dem Schulelternbeirat.

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Die Aufgaben

  • Auf der Schulkonferenz werden Anträge gestellt, die eine Zustimmung der Schulkonferenz benötigen. Diese Anträge werden diskutiert und anschliessend wird über die Zustimmung oder auch Ablehnung der Anträge abgestimmt.
  • Auf der Schulkonferenz legt die Schulleitung ihren Rechenschaftsbericht ab.

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Fachkonferenz

Die Sitzungen

  • Es finden pro Schuljahr für jedes Fach zwei Fachkonferenzen statt.
  • Teilnehmen dürfen nur die jeweiligen  Mitglieder der Fachkonferenz.

Die Mitglieder

  • Die Mitglieder der Fachkonferenzen setzen sich aus den jeweiligen Fachlehrern, Schülervertretern und Elternvertretern aus dem Schulelternbeirat zusammen.
  • Die Mitglieder des Schulelternbeirat wählen aus ihren Reihen für jede Fachkonferenz zwei Mitglieder aus.

Die Aufgaben

  • Auf der Fachkonferenz werden Informationen betreffend der jeweiligen Fachschaft ausgetauscht. Anschaffungen (z.B. Bücher, spezielle Arbeitsmaterialien) werden besprochen und beschlossen. Didaktische und methodische Fragen des Faches werden erörtert.

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MITMACHEN

Eltern, die kein offizielles Amt bekleiden können oder möchten haben viele andere Möglichkeiten, sich für die Belange der Schule und somit auch der Schüler zu engagieren.

Mit einer Mitgliedschaft im  Förderverein helfen Sie Projekte und Anschaffungen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Um das Angebot der offenen Ganztagsschule mit interessanten Angeboten zu bereichern, können Sie sie sich auch als Kursleiter/In eines Neigungskurses zur Verfügung stellen.

Auch im Medienzentrum, in der Bibliothek und in der Cafeteria werden immer helfende Hände benötigt!